ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Reiseverträge der IOS GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter IOS Incoming Organisation Service GmbH (im Folgenden IOS genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie gelten nicht für Einzelleistungen und solche Leistungen, welche als vermittelte Leistungen gekennzeichnet sind. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
    1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IOS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IOS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die von IOS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Buchungseingang stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
    1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch IOS zustande, welche keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IOS dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
    1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IOS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von IOS vor, an das IOS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
    1.5 IOS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 ff. BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

 

  1. Zahlungsmodalitäten
    2.1 IOS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Für bestimmte Leistungen gelten abweichende Restzahlungsbedingungen, welche gesondert im Angebot gekennzeichnet sind.
    2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IOS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 bis 5 zu belasten.

 

  1. Leistungsänderungen
    3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von IOS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind IOS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
    3.2 IOS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
    3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IOS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn IOS eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von IOS zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber IOS reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
    3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte IOS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden/ Rücktrittskosten/ Umbuchungen
    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IOS zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IOS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IOS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von IOS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
    4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Werts der von IOS ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was IOS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch IOS zu begründen ist. IOS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet und unsere Pauschalen belaufen sich auf pro Person wie folgt:
  • bis 31 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
  • 30 bis 23 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
  • 22 bis 16 Tage vor Abreise 45% des Reisepreises
  • 15 bis 8 Tage vor Abreise 65% des Reisepreises
  • 7 bis 3 Tag vor Abreise 80% des Reisepreises
  • ab dem 02. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

Für Schiffsreisen gelten gesonderte Bedingungen – siehe unter SB = Sonderbedingungen Seite 6

  • Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die IOS zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
  • IOS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit IOS nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist IOS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
  • Ist IOS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat IOS diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
  • Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von IOS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie IOS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Mehrkosten, die durch den Eintritt eines Dritten tatsächlich gegenüber Leistungsträgern entstehen, werden gesondert berechnet.
  • Werden nach bestätigter Buchung Änderungen an der Reise auf Wunsch des Kunden vorgenommen, ist dies nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu den Bedingungen der Ziffern 4.2 ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Bei geringfügigen Änderungen berechnet IOS nur eine Bearbeitungsgebühr von € 50.

 

  1. Abweichende Stornierungsbedingungen

Vermittelt IOS einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm vertragsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. IOS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

IOS kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn IOS a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat IOS unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat IOS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

IOS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IOS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IOS, so behält IOS den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die IOS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Reisenden
    9.1 Reiseunterlagen: der Kunde hat IOS oder seinen Reisevermittler zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von IOS mitgeteilten Frist erhält.
    9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich der örtl. Agentur von IOS vor Ort anzuzeigen. Ist eine örtl. Agentur am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel IOS an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der örtl. Agentur bzw. von IOS wird der Reisende in den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit IOS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Die örtl. Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
    9.3 Fristsetzung vor Kündigung: will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er IOS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IOS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
    9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen hat der Reisende unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Ist die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden, kann die Erstattung abgelehnt werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich IOS, der örtlichen Agentur oder dem Reisevermittler anzuzeigen.

 

  1. Beschränkung der Haftung
    10.1 Die vertragliche Haftung von IOS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
    10.2 IOS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IOS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. IOS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von IOS ursächlich war.

 

  1. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
    11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber IOS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
    11.2 IOS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass IOS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den IOS verpflichtend würde, informiert IOS den Kunden hierüber in geeigneter Form. IOS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

 

  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IOS, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IOS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald IOS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss IOS den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss IOS den Kunden über den Wechsel informieren. IOS muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    13.1 IOS wird den Kunden über allgemeine Pass und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
    13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn IOS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
    13.3 IOS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IOS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der IOS eigene Pflichten verletzt hat.

 

  1. Rechtswahl/Gerichtsstand
    14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IOS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen IOS im Ausland für die Haftung von IOS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    14.2 Der Kunde kann IOS nur an dessen Sitz verklagen.
    14.3 Für Klagen von IOS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IOS vereinbart.
    14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit a) sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und IOS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung unter www.ios-reisen.de

 

  1. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

Sonderbedingungen Schiffsreisen

Die u. a. „Sonderbedingungen für Schiffsreisen“ gelten nur in Zusammenhang mit den „Allgemeinen Reisebedingungen“ des Veranstalters IOS GmbH in Fürth, die Sie mit der Reisebestätigung erhalten.

 

SB 1 Programmänderungen

Wenn aufgrund von niederen oder erhöhten Wasserständen eine Fahrt nicht möglich oder erlaubt ist, kann eine Änderung des Fahrplans, ein Schiffswechsel, eine Verkürzung des Reiseablaufs oder eine Streckenüberwindung mit anderen Verkehrsmitteln erfolgen. Die Entscheidungen werden – auch kurzfristig – vom Veranstalter IOS-GmbH zusammen mit dem Schiffsführer getroffen und berechtigen nicht zum Reiserücktritt und auch nicht zu Schadensersatzforderungen.

Das gleiche gilt für behördliche Fahrtverbote, Schleusendefekte, Schiffsdefekte ohne Verschulden der Reederei. In der Regel erfolgt die Unterkunft und Verpflegung immer an Bord des Schiffes.

 

SB 2 Außerordentliche Umstände

Im Falle höherer Gewalt (Krieg, zivile oder politische Wirren, Streiks, Katastrophen, Epidemien, Störungen in der Treibstoffversorgung des Schiffes) hat die Reederei und damit auch der Veranstalter IOS-GmbH die Möglichkeit, die vereinbarte Fahrt zu annullieren. Im Falle der Annullierung vor Reisebeginn wird der volle Reisepreis dem Passagier zurückerstattet, nach Reisebeginn, anteilig der Reisedauer. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Bei erhöhten oder niedrigen Wasserständen (siehe § 1), Fahrtverbot, Schleusendefekten etc. auf den für die Durchführung des Programms maßgeblichen Gewässern, ebenso bei Schiffsdefekten ohne Verschulden der Reederei, wird von der Reederei in Absprache mit dem Kapitän und mit dem Veranstalter IOS GmbH  ein Alternativprogramm geboten, bei welchem die Unterkunft und Verpflegung an Bord des gecharteten Schiffes oder des Ersatzschiffes erfolgt.

 

SB 3 Mitführen von Tieren

Das Mitführen von Tieren jeglicher Art an Bord des Schiffes ist untersagt.

 

SB 4 Programm

Sollte aus Gründen von Höherer Gewalt oder Krankheit der oder die Künstler ausfallen, wird für Ersatzprogramm gesorgt.

 

SB 5 Reiserücktritt

Für Schiffsreisen gelten nachfolgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren:

  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
  • ab 30.Tag bis 16.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • ab 15.Tag bis 08.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
  • ab 07.Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

 

Alle übrigen Bestimmungen von Pos. 4 der Allgemeinen Reisebedingungen sind analog anzuwenden.


SB 6 An- und Restzahlung

Aufgrund der von der Reederei gestellten Bedingungen entstehen dem Veranstalter höhere Kosten, die im Rahmen dieser gesonderten Geschäftsbedingungen mit Paragraph SB 6 berücksichtigt werden. Die Anzahlung beträgt 500 € pro Person vom Reisepreis, die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.

 

Veranstalter:

IOS Incoming Organisation Service GmbH
Winklerstr. 31 // 90763 Fürth
Tel. + 49 911 / 749 3723 — Fax +49 911 / 749 3716
E-Mail. info@ios-reisen.de

 

 

Stand 2018